Allgemeine Geschäftsbedingungen

Damit Sie wissen, welche Regelungen für Ihre Buchung und Ihren Aufenthalt im Alpenchalet R.i.W. gelten, finden Sie hier die vertraglichen Rahmenbedingungen. Sie regeln unter anderem Buchung, Zahlung, Stornierung und Aufenthalt und ergänzen die individuell mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge der Alpenchalet GmbH über die zeitlich befristete, mietweise Überlassung von Ferienapartments zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Alpenchalet GmbH.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Alpenchalet GmbH in Textform.

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

2.1. Vertragspartner sind die Alpenchalet GmbH und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Alpenchalet GmbH zustande.

2.2. Alle Ansprüche gegen die Alpenchalet GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig spätestens in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer verschuldeten Verletzung von Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer natürlichen Person beruhen, aus Beschaffenheitsgarantien sowie für Recht, sich bei einer vom Hotel zu vertretenden Pflichtverletzung, die kein Mangel ist, vom Vertrag zu lösen.

3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

3.1. Die Alpenchalet GmbH verpflichtet sich, das oder die vom Kunden gebuchten Apartment/s bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise bis spätestens am Ankunftstag vollständig zu begleichen.

3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Umsatzsteuern (Stand Juli 2026: 19 %). Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Nicht enthalten sind lokale Abgaben, wie zum Beispiel Gästebeitrag/Kurtaxe. Die Alpenchalet GmbH ist gemäß Bayerischem Kommunalabgabengesetz und der Kurtaxesatzung der Gemeinde Reit im Winkl verpflichtet, jede Buchung zu melden und Gästen die nachfolgenen Gebühren zu berechnen und 1:1 an die Gemeinde Reit im Winkl abzuführen:

  • Erwachsene (ab vollendeten 16. Lebensjahr): 3 EUR/Tag
  • Kinder/Jugendliche (ab vollendetem 6. bis vollendetem 16. Lebensjahr): 1,5 EUR/Tag
  • Schwerbehinderte (GdB 80-99): jeweils 50% der jeweiligen Werte
  • Kinder (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres), Schwerbehinderte (GdB 100, inkl. Begleitperson) sowie Geschäftsreisende: 0 EUR/Tag

3.5. Rechnungen der Alpenchalet GmbH mit Fälligkeitsdatum sind ohne Verzug und Abzug termingerecht zu begleichen, ohne Fälligkeitsdatum sind sie binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Alpenchalet GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.6 Die Alpenchalet GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden mit der Buchung in Textform vereinbart. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Alpenchalet GmbH aufrechnen oder verrechnen.

4. Rücktritt des Kunden (Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Alpenchalet GmbH (No Show)

4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Alpenchalet GmbH geschlossenen Vertrag ist entlang der geltenden Stornierungsregelungen möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Alpenchalet GmbH der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes soweit die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2. Mit Vertragsabschluss bei Buchung werden folgende Stornierungs-Richtlinien der Alpenchalet GmbH akzeptiert: 



  • Bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei
  • 29 bis 14 Tage vor Anreise: 60 % der Logiskosten
    13 bis 1 Tag vor Anreise: 90 % der Logiskosten
    Die genannten Kosten fallen nicht an, wenn das frei gewordene Apartment für den stornierten Zeitraum anderweitig vermietet werden kann. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der Alpenchalet GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die vorgenannte Pauschale.
  • Bei Stornierungen von Buchungen, die über Buchungs-Channels ausgeführt wurden, können auch andere Stornierungsregeln gelten. In jedem Fall ist in diesen Fällen die Stornierung über den Buchungs-Channel auszuführen. Im Übrigen gilt Ziff. 4.3.

4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Alpenchalet GmbH einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Alpenchalet GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Alpenchalet GmbH hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Wird ein Apartment nicht anderweitig vermietet, so kann die Alpenchalet GmbH den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschal mit 10 % der vereinbarten Vergütung pauschalieren. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der Alpenchalet GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die vorgenannte Pauschale.

4.4 Bei Beherbergungsverträgen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht darüber hinaus kein gesetzliches Widerrufsrecht.

4.5. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Alpenchalet GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Apartment vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Alpenchalet GmbH mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

4.6. Wird eine gemäß Ziffer 3.5 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Alpenchalet GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Alpenchalet GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.7. Ferner ist die Alpenchalet GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • Höhere Gewalt oder andere von der Alpenchalet GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Apartments schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • die Alpenchalet GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Alpenchalet GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Alpenchalet GmbH zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzwidrig ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

4.8. Der berechtigte Rücktritt durch die Alpenchalet GmbH begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

5. Apartmentbereitstellung, -übergabe und -rückgabe / Early Check-In / Late-Check-out

5.1. Der Kunde erwirbt Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Apartments.

5.2. Gebuchte Apartments stehen dem Kunden regulär ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Im Falle eines möglichen Early-Check-In (ab 12 Uhr) kann eine Zusatzgebühr von 30 EUR/Apartment berechnet werden.

5.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments der Alpenchalet GmbH spätestens um 10:00 Uhr entlang der Check-out-Regelungen wieder zu verlassen. Je nach Buchungssituation besteht auf Rückfrage und gegen Gebühr von 60 EUR die Möglichkeit, einen Late-Check-out (bis 19 Uhr) in Anspruch zu nehmen.

5.4 Bei übermäßiger, über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehender Verschmutzung der Apartments, beispielsweise durch mitgebrachte Hunde, kann eine Sonderreinigungs-Gebühr von bis zu 120 EUR berechnet werden. Die Alpenchalet GmbH weist die Notwendigkeit der Sonderreinigung auf Verlangen des Kunden nach, etwa durch Fotodokumentation des Apartmentzustands. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Reinigungsaufwand als der berechnete entstanden ist.

6. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung des Beherbergungsvertrages finden Sie in unserer gesonderten Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.alpenchalet-reit-im-winkl.de/datenschutz.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

7.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Alpenchalet GmbH.

7.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

7.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend im Falle einer Lücke.

Alpine Dekoration im Alpenchalet Reit im Winkl